Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) der Landespolizeidirektion Kärnten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Die belangte Behörde teilte mit Verständigung gemäß § 38 Abs. 6 BDG vom 27.08.2019 mit, dass beabsichtigt sei ihm zur Polizeiinspektion XXXX zu versetzen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer in Lebensgemeinschaft mit Frau Bezlnsp XXXX , die sich auf der Pl XXXX... mehr lesen...