Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. August 1986 zum Leiter der staatlichen pharmakologisch-balneologischen Untersuchungsanstalt bestellt. 1.2. Mit Bescheid der Dienstbehörde vom 25. September 1997 wurde der Beschwerdeführer von dieser Funktion abberufen und gemäß §38 BDG auf einen Arbeitsplatz als Gutachter an der chemisch-pharmazeutischen Untersuchungsanstalt versetzt. Eine da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. August 1986 zum Leiter der staatlichen pharmakologisch-balneologischen Untersuchungsanstalt bestellt. 1.2. Mit Bescheid der Dienstbehörde vom 25. September 1997 wurde der Beschwerdeführer von dieser Funktion abberufen und gemäß §38 BDG auf einen Arbeitsplatz als Gutachter an der chemisch-pharmazeutischen Untersuchungsanstalt versetzt. Eine da... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: AVG §69 Abs1 Z3BDG 1979 §38 Abs3 Z4
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abweisung eines Wiederaufnahmeantrags in einem Verfahren
betreffend die Versetzung eines Beamten; keine Bindung an die
Entscheidung im Disziplinarverfahren hinsichtlich eines Absehens von
der Verhängung einer Disziplinarstrafe ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: AVG §69 Abs1 Z3BDG 1979 §38 Abs3 Z4
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abweisung eines Wiederaufnahmeantrags in einem Verfahren
betreffend die Versetzung eines Beamten; keine Bindung an die
Entscheidung im Disziplinarverfahren hinsichtlich eines Absehens von
der Verhängung einer Disziplinarstrafe ... mehr lesen...