Entscheidungen zu § 38 Abs. 3 BDG 1979

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Pvak 2017/3/6 A 3-PVAB/17

A 3-PVAB/17 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Kommandanten der ***, Oberst A (DL), die Auffassung des Dienststellenausschusses beim Kdo *** (DA), Vzlt B genieße den Versetzungsschutz des § 27 Abs. 3 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 06.03.2017

RS Pvak 2017/3/6 A 3-PVAB/17

Norm: BDG 1979 §38 Abs3 Z5BDG 1979 §121 Abs1HDG §78 Abs1 Schlagworte Wehr - oder dienstrechtliche Nachteile über eine verhängte Disziplinarstrafe hinaus nur dann unzulässig, wenn gesetzlich nicht anderes vorgesehen ist.
Rechtssatz: Den Ausführungen des DA in seiner Stellungnahme vom 13.02.2017, eine Pflichtverletzung dürfe über die Disziplinarstrafe hinaus zu keinen wehr- oder dienstrechtlichen Nachteilen führen (§ 78 Abs. 1 HDG und § 121 A... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 06.03.2017

RS Pvak 2017/3/6 A 3-PVAB/17

Norm: PVG §27 Abs1PVG §27 Abs3BDG 1979 §38 Abs3 Z5 Schlagworte Versetzungsschutz von Ersatzmitgliedern bei Vertretung von Mitgliedern; Erfüllung der Voraussetzung von PVG §27 Abs1 zweiter Satz "gesetzliche Vorschriften über die Versetzung aufgrund eines Disziplinarverfahrens bleiben unberührt".
Rechtssatz: Aufgrund dieser Rechtslage stellt sich zunächst die Frage, welche Rechtsfolge aus dem zweiten Satz („Gesetzliche Vorschriften über die V... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 06.03.2017

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