Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant (MBO2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant (MBO2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Schreiben vom 14.11.2023 beantragte der Beschwerdeführer die Anrechnung der im 19. Generalstabslehrgang (19.GStbLG) ... mehr lesen...