1 Der am 10. März 1954 geborene Revisionswerber stand als Fachoberlehrer an einer Tourismusschule in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit inhaltlich auf § 236d Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) gestützter Erklärung vom 7. März 2016 bewirkte er seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Mai 2016. Dass sich diese Erklärung nach ihrem Inhalt auf § 236d BDG 1979 stützte, ergibt sich schon aus den darin enthaltenen Ausführungen, wonach für d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979 §15 Abs1BDG 1979 §236bBDG 1979 §236b Abs1BDG 1979 §236d Abs1VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/12/0037 E 19.02.2020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/12/0023 B 25. Oktober 2016 RS 1 Stammrechtssatz Mit auf § 236d BDG 1979 gestützter Erklärung bewirkte der... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte stand - (nach den unbestrittenen Ausführungen in der Revision) bis 31. August 2016 - als Lehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Aktivdienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Antrag vom 5. Oktober 2015 begehrte die Mitbeteiligte, ihr Studienzeiten im Gesamtausmaß von 24 Monaten, deren Anrechnung sie anlässlich der Ruhegenussvordienstzeitenanrechnung seinerzeit von der Anrechnung ausgeschlossen hatte, nachträglich als Ruhegenussvordienstzeiten anzurechnen. 3... mehr lesen...