Der Beschwerdeführer stand im beschwerdegegenständlichen Zeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war in der Abteilung 1 auf dem Arbeitsplatz Nr. 8 (Referent für dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten der Beamten) in der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark in Graz tätig. Vor der mit Wirkung vom 1. Jänner 1990 erfolgten Überleitung in die neue Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung war er Beamter der Verwe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs1;BDG 1979 §240a;BDG 1979 Anl1 Z31.8;BDG 1979 Anl1 Z32.2;BDG 1979 Anl1 Z32.4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/12/0133 E 23. Juni 1993 RS 1 Stammrechtssatz Die Zuordnung der Tätigkeit eines Beamten der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung in die Verwendungsgruppen des besonderen Schemas dieser Verwaltung hat ausschließlich nach objektiven, nach ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand im maßgebenden Zeitraum vorerst als Amtsrätin, nach ihrer Überleitung als Amtssekretärin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war die Post- und Telegraphendirektion für Steiermark. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark vom 6. Februar 1990 stellte die Dienstbehörde fest, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Erklärung gemäß § 240a BDG 1979 ihre Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs1;BDG 1979 §240a;BDG 1979 Anl1 Z31.8;BDG 1979 Anl1 Z32.2;BDG 1979 Anl1 Z32.4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/12/0290 E 19. November 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/23 92/12/0133 1 Stammrechtssatz Die Zuordnung der Tätigkeit eines Beamten der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung in die Verwendungsg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Steiermark. Mit Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark vom 16. Dezember 1989 stellte die Dienstbehörde fest, der Beschwerdeführer habe mit seiner Erklärung gemäß § 240a BDG 1979 seine Überleitung in die Besoldungsgruppe der Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung mit 1. Jänner 1990 bewirkt. Auf Grund... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs1;BDG 1979 §240a;BDG 1979 Anl1 Z31.8;BDG 1979 Anl1 Z32.2;BDG 1979 Anl1 Z32.4;
Rechtssatz: Die Zuordnung der Tätigkeit eines Beamten der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung in die Verwendungsgruppen des besonderen Schemas dieser Verwaltung hat ausschließlich nach objektiven, nach den Anforderungen des bestimmten Arbeitsplatzes zur Erledigung der mi... mehr lesen...