Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 10. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer, der damals als Gerichtsvollzieher beim Bezirksgericht Wiener Neustadt verwendet wurde, verständigt, dass er mit Wirksamkeit vom 1.1.2004 zum Oberlandesgericht Wien versetzt und für ihn als Dienstort im Sinne der Reisegebührenvorschrift 1955 das Bez... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandBDG 1979 §18 Abs4, §38, §40Bundes-PersonalvertretungsG §9 Abs3Einführungserlass des Bundesministeriums für Justiz zur Reform der Fahrnisexekution vom 05.12.03
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Gerichtsvollziehers Rechts... mehr lesen...