Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von min... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit E-Mail vom 06.06.2017 teilte der Beschwerdeführer der Leiterin der Abteilung Personal und Personalentwicklung mit, aufgrund eines schweren Unfalls im Krankenstand zu sein. Zudem verwies er auf seinem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Resturlaub von 435,5 Stunden und ersuchte um finanziellen Ausgleich, da er den Resturlaub kaum konsumieren könne. Am 12.06.2017 ersuchte der Beschwerdeführer um rasche Rückmeldung auf seine E-Mail vom 06.06.2017. Die... mehr lesen...