Der Beschwerdeführer steht als Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Universität Graz. Er ist einem Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eingeordnet. In der Sitzung des Fakultätskollegiums der Rechtswissenschaftlichen Fakultät am 26. Juni 2001 wurde der Beschwerdeführer für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2001 bis 30. September 2003 zum 2. Vize-Studiendekan dieser Fakultät gewählt (Mitteilungsblatt der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §160a Abs3 Z1 lite idF 1999/I/127;BDG 1979 §160a Abs3;BDG 1979 §160a Abs4 idF 1999/I/127;BDG 1979 §160a;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;UOG 1993 §88a idF 2002/I/120;
Rechtssatz: Es kann aus der Sicht des Beschwerdefalles dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Regelung des § 88a UOG 1993 um die ... mehr lesen...