Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 01.10.2018 beantragte die Beschwerdeführerin, mit dem Ablauf des Monats, in dem sie ihr 60. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand versetzt zu werden. Begründend führte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an, dass die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) auf sie anwendbar wären und dass das Frauenpensionsantrittsalter ... mehr lesen...