Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der GP X. im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich (im Folgenden kurz LGK). Am 3. Mai 2004 teilte er dem LGK Folgendes mit: "Ich beabsichtige, in nächster Zeit mit einem Partner und einem Angestellten ein Einzelunternehmen zu gründen, welches sich mit der Verkehrssiche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0109 E 28. Februar 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der... mehr lesen...
Der am 12. Juni 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung der Sicherheitswache-Abteilung 5 (Margareten) im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 2. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 2 Stammrechtssatz Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 1 Stammrechtssatz Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der als... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluß der zuständigen Personalkommission vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer, der zuvor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Universität Innsbruck (Experimentelles Labor für visuelle Prüfungsmethoden) ausschließlich wissenschaftlich tätig war, der Universitätsklinik für Augenheilkunde "ab sofort" zur Dienstleistung zugeordnet. Die bis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu erhalten (zum Teilaspekt, die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der als) "Hauptbeschäftigung" (zu wertenden Wahrnehmung der Aufgaben aus de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Ermittlungen, die zum Ziel haben, die Frage der Wiedereingliederung des bedingt dienstfähigen Beamten in den Dienstbetrieb zu klären, dienen zweifellos dem dienstlichen Interesse. Eine umfassende und rasche Klärung der rechtserheblichen U... mehr lesen...