Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Amt für Rüstung und Wehrtechnik. Als Beamter der Allgemeinen Verwaltung war er mit (rechtskräftigen) Bescheiden des Bundesministers für Landesverteidigung (der belangten Behörde) vom 31. August 1995 mit Wirkung vom 1. September 1995 von der Verwendungsgruppe B in die Dienstklasse VI der Verwendungsgruppe A überstellt sowie vom 27. Mai 1998 mit Wirkung vom 1.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §134 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs1 idF 1994/550;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 28. September 1989, B 1123/88, VfSlg. 12154/1989, ist die etappenweise Einführung der Neuregelung der Besoldungsgruppen für Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung zur Verteilung der dur... mehr lesen...