Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen XXXX wurde dieser mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres - Senat 3 vom 25.05.2018, Zl.en 44028/5-DK/3/17 und 44047/5-DK/3/17, mit einer Geldbuße bestraft; das Disziplinarerkenntnis wurde XXXX am 28.05.2018 und der im Disziplinarverfahren vor der Disziplinarkommission einschrei... mehr lesen...