Norm: PatG 1970 §8 Abs2
Rechtssatz: Nur wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich zur Erfindertätigkeit angestellt war und diese auch vorwiegend ausübte, ist das ihm zukommende, den kollektivvertraglichen Lohn übersteigende Entgelt Teil einer angemessenen Vergütung für die Erfindung. Entscheidungstexte 9 ObA 136/94 Entscheidungstext OGH 14.09.1994 9 ObA 136/94 Veröff: SZ 67/148 ... mehr lesen...