Entscheidungsgründe: Der Beklagte, welcher sein Studium im Sommersemester 1982 beendet hatte, war dann zunächst als Studienassistent und in der Folge vom 31.1.1983 bis zum 31.1.1989 als Universitätsassistent am Institut für Baustatik der Technischen Universität Wien beschäftigt. Die Anstellung war gemäß §§ 3 bis 5 BDG BGBl 1979/333 in Verbindung mit § 6 Abs 2 HochschulassistentenG BGBl 1962/216 und § 40 Abs 2 UOG BGBl 1975/258 erfolgt. Der Beklagte bezog neben dem normalen Gehalt ei... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §7 Abs2
Rechtssatz: Das Recht des Dienstgebers eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ohne daß es einer Vereinbarung mit dem Dienstnehmer bedarf, dessen Diensterfindungen zur Gänze oder ein Benützungsrecht an solchen Erfindungen für sich in Anspruch zu nehmen, sollte nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Dienstverhältnisses Rechnung tragen; fließt demnach der Anspruch des ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §7 Abs2JN §1 CIa1
Rechtssatz: Der Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen der Diensterfindung eines Beamten und auf Klärung der Frage, daß ihm daran ein Benützungsrecht zusteht, hat der Dienstgeber im Verwaltungsverfahren geltend zu machen; Ansprüche dieser Art sind den ordentlichen Gerichten entzogen. Entscheidungstexte 4 Ob 65/92 Entscheidungstext OGH 16.06.1992 ... mehr lesen...