RS OGH 1992/6/16 4Ob65/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1992
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Norm

PatG 1970 §7 Abs2
JN §1 CIa1

Rechtssatz

Der Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen der Diensterfindung eines Beamten und auf Klärung der Frage, daß ihm daran ein Benützungsrecht zusteht, hat der Dienstgeber im Verwaltungsverfahren geltend zu machen; Ansprüche dieser Art sind den ordentlichen Gerichten entzogen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0045524

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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