Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §34PatG 1970 §43 Abs1PatG 1970 §44
Rechtssatz: Das Pfandrecht haftet als dingliches Recht unmittelbar am Patent, aus dem sich der Pfandgläubiger in gesetzlicher Weise befriedigen kann, ohne an eine Zustimmung dritter Personen gebunden zu sein. Nichtexekutive (vertragliche) Pfandrechte hindern den Patentinhaber nicht an der Veräußerung des Patentes durch Kauf, Tausch, Schenkung usw. Einer Zustimmung des Pfandgläubigers zur Veräuß... mehr lesen...