Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Norm: PatG §112 ffPatG §140 ffPatG §163ZPO §228 H4ZPO §240 Abs3ZPO §411 Ac
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Feststellungsantrag nach § 163 PatG ist der OPM an ein zwischen denselben Parteien ergangenes rechtskräftiges Feststellungsurteil des Zivilgerichts, wonach der Feststellungsgegenstand unter das Patent fällt, gebunden; er hat daher den Feststellungsantrag ohne weitere Prüfung seiner materiellen Berechtigung abzuweisen. VerwBeh werden du... mehr lesen...
Norm: KO §7MSchG §37MSchG §42 Abs1PatG §112 ff
Rechtssatz: Unterbrechung eines Löschungsverfahrens nach § 22 MSchG durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten. Veröff: PBl 1968,83 = ÖBl 1968,58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1967:RS0105404 Dokumentnummer JJR_19671129_OPM0002_0000OM00001_6700000_001 mehr lesen...
Norm: PatG §112PatG §140
Rechtssatz: Der Antrag auf Nichtigerklärung eines Patents kann im Berufungsverfahren nicht mehr zurückgezogen werden. Veröff: PBl 1966,115 = ÖBl 1966,108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1966:RS0105385 Dokumentnummer JJR_19660323_OPM0002_0000OP00002_6500000_002 mehr lesen...
Norm: JN §19 ffMSchG §37 ffPatG §76PatG §112 ff
Rechtssatz: Die gesetzlichen Bestimmungen über das Markenlöschungsverfahren kennen keine Ablehnung einzelner Mitglieder des erkennenden Senates oder des Senates in seiner Gesamtheit. Rechtsausführungen der Nichtigkeitsabteilung in einem Zwischenerkenntnis können nur meritorisch bekämpft, nicht als Ausschließungsgrund geltend gemacht werden. Veröff: PBl 1963,13 = ÖBl 1963,3 ... mehr lesen...