Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 6. Oktober 1998 wurden gemäß § 4 Abs. 4 lit. d in Verbindung mit § 4 Abs. 10 BAG die Anträge der Wirtschaftskammer Steiermark, Lehrlingsstelle, und der Beschwerdeführerin auf Untersagung der Ausbildung von Lehrlingen wegen Nichtvorliegens einer gröblichen Pflichtverletzung der mitbeteiligten Partei als Lehrberechtigten abgewiesen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, der erstbehördliche Besc... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §4 Abs4 litd;BAG 1969 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 4 lit d BAG 1969 vorgesehene Maßnahme ist, wie sich sowohl aus der Formulierung dieser
Norm: als auch aus dem systematischen Zusammenhang, insbesondere aus der Regelung des § 4 Abs 5 BAG 1969 ergibt, nicht als Sanktionierung eines in der Vergangenheit gelegenen Fehlverhaltens des Lehrberechtigten oder des Ausbilde... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §4 Abs1 idF 1978/232;BAG 1969 §4 Abs4 litb idF 1978/232;BAG 1969 §4 Abs5 idF 1978/232;
Rechtssatz: Im Falle des § 4 Abs 1 BerufsausbildungsG verliert der Lehrberechtigte das Ausbildungsrecht, ohne dass es eines bescheidmäßigen Abspruches der Behörde bedürfte. Im Gegensatz dazu erfordert das Vorliegen der Tatbestände des § 4 Abs 4 lit b und lit d BerufsausbildungsG einer... mehr lesen...