Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 3.September 1984 als Elektroinstallateurlehrling beim Beklagten ein. Das Lehrverhältnis wäre am 2.März 1988 beendet gewesen. Mit Schreiben vom 23.September 1985 erklärte der Kläger mit Genehmigung seiner Eltern die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses. Der Kläger begehrt insgesamt 22.087,08 S brutto sA (Urlaubsentschädigung, Urlaubszuschuß, anteilige Weihnachtsremuneration, 3 Monatslöhne). Er habe das Lehrverhältnis infolge Mißhandlung... mehr lesen...
Norm: BAG §3BAG §9BAG §15 Abs4 litb
Rechtssatz: Da der Begriff "Ausbilder" in § 3 BAG definiert ist, bleibt für eine abweichende Auslegung dieses auch in § 15 Abs 4 lit b BAG gebrauchten Begriffes kein Raum. § 9 Abs 1 BAG gibt dem Lehrberechtigten die Möglichkeit, den Lehrling durch geeignete Personen unterweisen zu lassen. Schon daraus, daß hier lediglich von einer Unterweisung, nicht aber von einer Betrauung mit der Ausbildung die Rede ist, e... mehr lesen...
Norm: BAG §3BAG §9 Abs1BAG §9 Abs3BAG §9 Abs8BAG §15 Abs4 litb
Rechtssatz: Zieht der Lehrberechtigte gemäß § 9 Abs 1 BAG eine andere Person lediglich zur Unterweisung des Lehrlings heran, bleibt er für die Ausbildung des Lehrlings weiter voll verantwortlich und treffen ihn alle im § 9 BAG genannten Verpflichtungen. Betraut er hingegen einen Ausbilder im Sinne des § 3 BAG mit der Ausbildung des Lehrlings, dann delegiert er einen Teil der ihn nac... mehr lesen...