Entscheidungsgründe: Die Klägerin legte am 8. 6. 2000 an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe die Reifeprüfung ab. Sie war anschließend im Betrieb der Beklagten vom 5. 9. 2000 bis 27. 1. 2001 als Lehrling im Lehrberuf "Friseurin und Perückenmacherin" beschäftigt. Als Lehrlingsentschädigung erhielt sie das gemäß dem einschlägigen Kollektivvertrag für das erste Lehrjahr gebührende Entgelt. Unstrittig ist, dass angesichts der von der Klägerin abgelegten Reifeprüfung ge... mehr lesen...
Norm: BAG §6 Abs6BAG §28
Rechtssatz: Aufgrund der unterschiedlichen sachlichen Rechtfertigung ist zwischen der Lehrzeitanrechnung nach §28 BAG und der (hier zu beurteilenden) Lehrzeitverkürzung gemäß §6 Abs6 BAG zu unterscheiden. In den Fällen verkürzter Lehrzeit sind die für die Regelausbildung vorgesehenen Entschädigungssätze für die einzelnen Lehrjahre auf die (den Lehrjahren inhaltlich entsprechenden) Ausbildungsperioden (§ 3 VO BGBl II Nr ... mehr lesen...
Nach einer anrechenbaren Vorlehrzeit vom 1. September 1976 bis 30. September 1977 bei der Firma August M in Linz begrundete der Kläger mit der Beklagten am 3. Oktober 1977 ein Lehrverhältnis im Lehrberuf als Tischler. Nach dem Lehrvertrag vom 12. Jänner 1978 ist das Lehrzeitende mit 2. September 1979 festgelegt. Auf Grund eines Arbeitsunfalles war der Kläger in der Zeit vom 13. Dezember 1978 bis 9. September 1979 krank und arbeitsunfähig. Wegen der in seiner Person gelegenen über eine... mehr lesen...
Norm: BAG §13BAG §28
Rechtssatz: Die Vertragsteile dürfen bei Abschluß des Lehrvertrages dessen Dauer nicht willkürlich festsetzen, sondern sind an die noch offene jeweilige Lehrzeitdauer gebunden. Eine Zerstückelung der Lehrzeit in Zeiträume von beliebig kurzer Dauer würde nämlich dem Ausbildungszweck des Lehrverhältnisses widersprechen und ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 10... mehr lesen...