Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 BAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/04/0170

Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführer ist Inhaber und Schulerhalter der 1972 errichteten Schule für Datenverarbeitungs-Kaufleute in A und der 1975 errichteten Schule für Datenverarbeitungs-Kaufleute in B. Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport hat beiden Schulen auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen das Öffentlichkeitsrecht verliehen und zwar ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/04/0170

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/04 Berufsausbildung70/08 Privatschulen
Norm: AVG §56;BAG 1969 §21 Abs1;BAG 1969 §28;PrivSchG 1962 §11;PrivSchG 1962 §21 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im BAG ist die fachlich-praktische Ausbildung der gewerblichen Berufsausbildung geregelt. Ziel dieser Ausbildung ist die Lehrabschlußprüfung (§ 21 Abs 1 BAG), deren Zweck die Feststellung ist, ob sich der Lehrling die im betreffenden Lehr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

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