Norm: ABGB §1162bBAG §15BAG §18
Rechtssatz: Einer unbegründeten Entlassungserklärung während des Lehrverhältnisses kommt hinsichtlich des anschließenden, vereinbarungsgemäß mit der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten befristeten Dienstverhältnisses vertragsauflösende Wirkung zu, welche den Dienstnehmer zur Geltendmachung der Ansprüche nach § 1162 b ABGB berechtigt. Die ab dem vierten Monat beginnende Anrechnungspflicht fällt dabei mit de... mehr lesen...