Norm: BAG §9 Abs5BAG §17 Abs5KJBG §11 Abs6KJBG §11 Abs7
Rechtssatz: Unterrichtsfreie Zeiträume (hier Semesterferien innerhalb eines mehrwöchigen Lehrganges einer gewerblichen Berufsschule) fallen nicht unter den Begriff der "Unterrichtszeit" nach § 17 Abs 5 BAG bzw § 11 Abs 6 Satz 2, § 11 Abs 7 KJBG. Entscheidungstexte 4 Ob 135/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 135/76 Ve... mehr lesen...
Norm: BAG §17 Abs5KJBG §11 Abs5KJBG §11 Abs7
Rechtssatz: Unter den Begriff "Unterrichtszeit" nach § 17 Abs 5 BAG bzw § 11 Abs 6 Satz 2, § 11 Abs 7 KJBG fällt schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes im gewöhnlichen Sprachgebrauch (§ 6 ABGB) nur die Zeit des eigentlichen Unterrichts, also jener Zeitraum, innerhalb dessen der Unterricht tatsächlich erteilt wird. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: BAG §9 Abs5BAG §17 Abs5KJBG §11 Abs7
Rechtssatz: Auch wenn die Dauer des Unterrichtes in der Berufsschule im Einzelfall die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit oder Wochenarbeitszeit des Jugendlichen übersteigen sollte, gebührt kein Überstundenentgelt. Entscheidungstexte 4 Ob 135/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 135/76 Veröff: IndS 1978 H2,1087 = Arb 9556 = ZAS ... mehr lesen...