Rechtssatz: Fest steht, daß dem Bw die Ausbildung von Lehrlingen rechtskräftig mit Bescheid gemäß § 4 Abs.4 lit.d BAG untersagt wurde, und weil diese Untersagung auch nicht aufgehoben wurde, war er nicht berechtigt, Lehrlinge auszubilden. Daraus folgt aber auch, daß er nicht berechtigt war, einen Ausbilder zu bestellen (dieses Recht steht nämlich nur einem Lehrberechtigten zu). Es hat daher aus diesem Grunde der Bw den objektiven Tatbestand der vorgeworfenen Tat erfüllt. Es führt daher das... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung des § 1 Abs 1 Bazillenausscheidergesetz iVm den §§ 2 und 3 der Verordnung, BGBl. 128/1946, ist, daß Personen ohne das erforderliche Zeugnis ...mit der Gewinnung, Zubereitung, Verpackung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteln ... beschäftigt werden. Wenn dagegen eine Verfolgungshandlung nur zum Ausdruck bringt: ...werden laut Erhebung in ... zwei Personen ohne gültige Untersuchung nach dem Bazillenausscheidergesetz beschäftigt... mehr lesen...