IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.08.2017, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird zu den Spruchpunkten 1. und 2. als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.08.2017, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird zu den Spruchpunkten 1. und 2. als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten ... mehr lesen...