IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 09.09.2019, Zl ***, betreffend Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis betreffend die Spruchpunkte 3. und 7. behoben und das Verwaltungsstrafve... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren XX.XX.XXXX, BB, Adresse 1, Z, vom 18.01.2019, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.12.2018, ***, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe vo... mehr lesen...