Norm: AEUV Lissabon Art267AZG §19dEG Amsterdam Art234EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit 31997L0081 §4GRC Art28KollV für Teilzeitbeschäftigte der Banken und Bankiers §22
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der Pro?rata?temporis?Grundsatz nach § 4 Nr 2 der Rahmenvereinbarung im Anhang der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. 12. 1997 zur Rahmenver... mehr lesen...
Norm: AZG §19cAZG §19d
Rechtssatz: Teilzeitrahmenarbeitsverträge, welche Ausmaß und Lage der Arbeitszeit nicht festlegen (Arbeit nach Bedarf des Arbeitgebers) sind gesetzwidrig und daher teilnichtig. Das hat zur Folge, dass das den Umständen angemessene Ausmaß der Arbeitszeit in jenem Umfang anzunehmen ist, der dem normalen Arbeitsbedarf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht. Die Honorierung hat nach dem Durchschnitt des geleisteten A... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war im Frühherbst 1998 19 Jahre alt, hatte soeben die Schule beendet, lebte noch bei den Eltern und wurde von diesen auch finanziell unterstützt. Da sie sich über ihren weiteren beruflichen Werdegang noch im Unklaren war, wollte sie zunächst vorübergehend arbeiten gehen und Geld ansparen. Sie richtete an die beklagte Partei ein Bewerbungsschreiben. Zu Beginn der Vorstellung hatte die Klägerin einen Bewerbungsbogen auszufüllen; darin verneinte sie die Frage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 18. 11. 1999 für die beklagte Partei als Aushilfsexpeditmitarbeiterin tätig. Vom 3. 1. bis 16. 1. 2000 und vom 8. 7. bis 31. 7. 2000 arbeitete sie wegen Krankheit nicht. Die beklagte Partei leistete für diese Zeiträume keine Entgeltfortzahlung. Die Klägerin ist alleinerziehende Mutter eines 13- und eines 15-jährigen Kindes. Als Hausbesorgerin verdiente sie EUR 436,04 monatlich. Sie bewarb sich bei der beklagten Partei um die Tätigkeit als E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAZG §19cAZG §19d
Rechtssatz: Die "Beschäftigung nach beiderseitigem Bedarf-Konsensprinzip", bei welcher die Möglichkeit des Arbeitnehmers besteht, Beschäftigungsanbote des Dienstgebers nach seinem eigenen Bedarf abzulehnen, ist insoweit unwirksam, als die Vereinbarung Ausmaß und Lage der Arbeitszeit von einem völlig der Willkür des Arbeitgebers überlassenen Anbot abhängig macht. Die Vereinbarung läuft darauf hinaus, dass der ... mehr lesen...
Norm: AZG §19cAZG §19dABGB §879 Abs1 CIIo3GleichbehandlungsG §2GleichbehandlungsG §2aEG Amsterdam Art141EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art119EGV Maastricht Art177EWG-RL 75/117/EWG - Lohngleichheitsrichtlinie 375L0117 Art1EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §1 litbEG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §2EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §4Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer Pkt9EWG-RL 76/207/EW... mehr lesen...
Begründung: I Sachverhalt: römisch eins Sachverhalt: Die Klägerin war im Frühherbst 1998 19 Jahre alt, hatte soeben die Schule beendet, lebte noch bei den Eltern und wurde von diesen auch finanziell unterstützt. Sie wollte zunächst vorübergehend arbeiten gehen und Geld ansparen. Zu Beginn der Vorstellung bei der Beklagten hatte die Klägerin einen Bewerbungsbogen auszufüllen; darin verneinte sie die Frage, ob sie aus zwingenden Gründen auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sei. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der Arbeitgeber; sämtliche Parteien sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die Antragsgegner sind auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen der Arb... mehr lesen...
Norm: AZG §19d
Rechtssatz: Die vom Gesetz im Bereich der Teilzeitarbeit geforderte Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann auch konkludent getroffen werden; dafür ist erforderlich, dass ein bestimmtes, ermittelbares Arbeitsausmaß festgelegt wird (Hier: Arbeitszeitvereinbarung mit einem Privatlehrer nach Schülerzahl). Entscheidungstexte 8 ObA 314/01m Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da in zweiter Instanz Zeitpunkt und Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr strittig war, trifft es zu, dass die Zulässigkeit der Revision vom Vorliegen einer iS des § 46 ASGG erheblichen Rechtsfrage abhängt. Eine solche liegt hier nicht vor. Allerdings ist dem Revisionswerber zuzustimmen, dass § 19d AZG auf das hier zu beurteilende Arbeitsverhältnis des Klägers (Gesanglehrer an einem privaten Konservatorium)... mehr lesen...
Norm: AZG §1 Abs1 Z10AZG §1 Abs2 Z6AZG §19bAZG §19cAZG §19dAZG §19eAZG §19fAZG §19g
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 6 AZG gilt nicht für den Abschnitt 6a des AZG. Entscheidungstexte 8 ObA 314/01m Entscheidungstext OGH 21.02.2002 8 ObA 314/01m 9 ObA 210/01z Entscheidungstext OGH 10.07.2002 9 ObA 210/01z Vgl... mehr lesen...