RS OGH 2002/2/21 8ObA314/01m

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Veröffentlicht am 21.02.2002
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Norm

AZG §19d

Rechtssatz

Die vom Gesetz im Bereich der Teilzeitarbeit geforderte Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann auch konkludent getroffen werden; dafür ist erforderlich, dass ein bestimmtes, ermittelbares Arbeitsausmaß festgelegt wird (Hier: Arbeitszeitvereinbarung mit einem Privatlehrer nach Schülerzahl).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116256

Dokumentnummer

JJR_20020221_OGH0002_008OBA00314_01M0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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