Norm
AZG §19dRechtssatz
Die vom Gesetz im Bereich der Teilzeitarbeit geforderte Vereinbarung über Ausmaß und Lage der Arbeitszeit kann auch konkludent getroffen werden; dafür ist erforderlich, dass ein bestimmtes, ermittelbares Arbeitsausmaß festgelegt wird (Hier: Arbeitszeitvereinbarung mit einem Privatlehrer nach Schülerzahl).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116256Dokumentnummer
JJR_20020221_OGH0002_008OBA00314_01M0000_002