Rechtssatz: Der Tatbeschreibung einer Übertretung nach § 15 Abs 3 (in Verbindung mit Abs 1 AZG), wonach nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden keine Lenkpause (von einer Stunde) eingelegt wurde, fehlt das wesentliche Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG, wonach es sich um eine ununterbrochene Lenkzeit von 4 Stunden gehandelt haben müßte. Schlagworte Arbeits- und Sozialrecht Lenkzeit Lenkpause Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.10.1993, Zl 3-****-92, wurden über Herrn F**** P**** als verantwortlichen Arbeitgeber wegen mehrfacher Übertretung der §§14 Abs2, 15 Abs1 und 16 Abs3 AZG Geldstrafen gemäß §28 Abs1 AZG in der Höhe von insgesamt S 18.000,--, im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 18 Tage verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, dafür verantwortlich zu sein, daß in insgesamt zwei Fällen die Lenkzeit gemäß §1... mehr lesen...