Beachte Dazu: VwGH vom 3. Mai 1993, Zl 93/18/0212, Beschwerde als unbegründet abgewiesen. VfGH vom 28. September 1993, Zl B 651/93-6, Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Rechtssatz: Die Überschreitung der zulässigen Lenkzeit (§14 AZG) zieht die Überschreitung der zulässigen Einsatzzeit (§16 AZG) nicht zwingend nach sich, sodaß zwei Strafen zu verhängen sind. mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbar macht sich ein Arbeitgeber bzw sein Bevollmächtigter nicht nur dann, wenn er Überschreitungen der Arbeitszeit anordnet, sondern auch, wenn er Überschreitungen duldet. Der Hinweis des Beschuldigten, daß die Überschreitung der jeweiligen Lenk- bzw Einsatzzeit auch im Intersse des Arbeitnehmers (höhere Reisediäten) gelegen sein kann, exkulpiert nicht. mehr lesen...