I. 1. Mit zwei Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft vom 20. März 1991 wurde der Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen Berufener der X-AG für schuldig befunden, Übertretungen nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Arbeitszeitgesetz begangen zu haben, weil namentlich genannte Filialleiter dieser Gesellschaft zu im einzelnen bezeichneten Zeiten die zulässige Tagesarbeitszeit bzw. die zulässige Wochenarbeitszeit überschritten hätten. In der Begründung: beider Straferkenntnis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §8;AZG §1 Abs2 Z8;AZG §28 Abs1;AZG §9;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/12 92/18/0210 1 (hier: Bestrafung nach dem AZG). Stammrechtssatz Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten umfaßt nicht nur die ihm "unterstellten" Personen, sondern betrifft auch den verantwortl... mehr lesen...