Rechtssatz: Unbestritten ist, daß die verfahrensgegenständliche Lehmgrube keine bewilligte Abfallbehandlungsanlage ist, und zwar weder eine Deponie noch ein Zwischenlager. Fest steht weiters, daß im vorgeworfenen Tatzeitraum die Lehmgrube ebenso wie die alte Ziegelei nicht dem Bw gehörte, sondern Herrn Ing. XX. Der Bw hatte die Gebäude der Ziegelei sowie die dazugehörigen Manipulationsflächen lediglich gemietet. Den Abbruch des Schlotes, des Tunnelofens und anderer Gebäudeteile sowie die v... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-210113 v. 16.12.1993 Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs.1 VStG kann die Behörde ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen gleicher... mehr lesen...