Rechtssatz: Das Ablagerungsverbot nach § 41 Abs 1 gilt für "wilde" Ablagerungen in der "freien" Landschaft und nicht für Ablagerungen im Pflichtbereich, wo der Liegenschaftseigentümer verpflichtet ist, den (dort regelmäßig anfallenden) Müll durch die öffentliche Müll abfuhr entsorgen zu lassen. Schlagworte Ablagerungsverbot, Geltungsbereich mehr lesen...
Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sie haben es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Aktiengesellschaft zur verantworten, daß die genannte Gesellschaft auf dem Grundstück Nr und Nr , KG , von ca Mitte Juli 1995 bis 11 Oktober 1995 entgegen § 29 Abs 1 Bgld Abfallwirtschaftsgesetz 1993, LBGl Nr 10/1994, eine bewilligungspflichtige Abfallbehandlungsanlage - Anlage zur Vermischun... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Herstellung eines Düngemittels aus Erdschlamm und Carbokalk (als Abfallprodukt einer Zuckerfabrik) sowie Klärschlamm, indem der in Teichen eingetrocknete Erdschlamm und Carbokalk mit Maschinen (Radlader, Raupen) aufgebrochen und mit dem zugeführten Klärschlamm vermischt wird, stellt eine nach § 29 Abs 1 Bgld Abfallwirtschaftsgesetz 1993 bewilligungspflichtige Abfallbehandlungsanlage dar. Schlagworte Abfallbehandlung, Abfallbehandlungsanlage mehr lesen...