Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 02.03.2006, Zl 5Ab-1047/6-06, wurde Herrn P. M., CH-T.-V., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben es als ?directeur? und damit als das im Sinn des § 9 Abs 1 österreichisches Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung der Firma I. SA, Avenue XY, T.-V., nach außen berufene Organ zu verantworten, dass am 23./24.02.2005 23.630 kg als Matallspäne deklarierte Materialien von der M. GmbH in D-G., XY... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma A und L GmbH Nfg. GmbH & Co KG nicht dafür gesorgt, dass der erforderliche Zustimmungsbescheid gemäß Art 6 ff der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1.2.1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft i... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 79 Abs 2 Z 18 AWG 2002 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer entgegen § 69 Abfälle ohne die erforderliche Bewilligung (nach, aus oder durch Österreich) verbringt oder Auflagen in den Bewilligungsbescheiden gemäß § 69 nicht einhält. Da die für die Verbringung erforderliche Bewilligung vorhanden war, ohne dass darin eine Auflage erteilt wurde, wonach bei der Verbringung der Abfälle eine Kopie oder das Original des Bescheides dem Frachtführer zu übergeben sei, konnte die... mehr lesen...