IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. Februar 2017, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insofern Folge gegeben, als die von der Behörde festgesetzte G... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.06.2018 Norm: AWG 2002 §62 Abs2aAWG 2002 §62 Abs2bAWG 2002 §79 Abs1 Z17VStG 1991 §5 Abs1VStG 1991 §20VStG 1991 §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wenn ein Bescheid wegen einer maßgeblichen Änderung des Sachverhaltes nicht mehr vollstreckt werden darf, bedeutet dies, dass die mit ihm getroffenen Anordnungen nicht mehr gelten, solange die Vollstreckung unzulässig ist. In diesem Fall da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.06.2018 Norm: AWG 2002 §62 Abs2aAWG 2002 §62 Abs2bAWG 2002 §79 Abs1 Z17VStG 1991 §5 Abs1VStG 1991 §20VStG 1991 §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Gegenstand des Strafverfahrens wegen Nicht-Einhaltung eines Auftrages [hier: Entfernungsauftrag gem. §§ 62 Abs. 2a und 2b AWG] ist nicht die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung selbst und ist diese dementsprechend auch nicht zu prüfen (v... mehr lesen...