Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.06.2018Norm
AWG 2002 §62 Abs2aRechtssatz
Gegenstand des Strafverfahrens wegen Nicht-Einhaltung eines Auftrages [hier: Entfernungsauftrag gem. §§ 62 Abs. 2a und 2b AWG] ist nicht die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung selbst und ist diese dementsprechend auch nicht zu prüfen (vgl. zur Nichtbefolgung von Aufträgen gem. § 73 Abs. 1 und 7 AWG VwGH 2005/07/0133).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Verwaltungsstrafe; Dauerdelikt; Tatzeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.771.001.2017Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018