IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Warum als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, in ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 13.01.2021, Zl. ***, betreffend Abänderung eines Feststellungsbescheides nach § 6 Abs. 4 Z 2 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.05.2022 Norm: AWG 2002 §6 Abs4 Z2
Rechtssatz: Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines gemäß § 6 Abs 4 Z 2 AWG erlassenen Bescheides ist auf die Rechtslage bei Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides abzustellen, weshalb das VwG seiner Entscheidung diese Rechtslage zugrunde zu legen hat (vgl VwGH Ro 2016/05/0010). Schlagworte Umweltrech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.05.2022 Norm: AWG 2002 §6 Abs4 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 und 2 iVm Anlage 5 AVV hat die Zuordnung eines Abfalls zu jener Abfallart zu erfolgen, „die den Abfall in seiner Gesamtheit am besten beschreibt. […]“. […] Befindet sich ein bestimmtes Material seiner Charakterisierung nach in Bezug auf seine Einstufung als Abfallart zwischen zwei Schlüsselnummern, so kommt der ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.05.2022 Norm: AWG 2002 §6 Abs4 Z2
Rechtssatz: Die Frage der Verwertung eines Abfalls ist von jener der Einstufung der Abfallart zu trennen. Sollen Materialien auf Grundlage der Recycling-BaustoffVO Verwendung finden, ist ua auf deren § 9 hinzuweisen, wonach Recycling-Baustoffe bestimmte Qualitätsanforderungen (Qualitätsklassen, Parameter und Grenzwerte) zu erfüllen haben. ... mehr lesen...