Entscheidungen zu § 49 Abs. 4 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2022/2/24 Ra 2020/05/0231

1        Mit Bescheid vom 16. Jänner 2012 wurde der revisionswerbenden Partei die abfallrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer vereinfachten Bodenaushubdeponie sowie eines Zwischenlagers für Bodenaushub erteilt. Im Spruchpunkt E dieses Bescheides wurde Herr DI G. zum Deponieaufsichtsorgan bestellt und in Spruchpunkt F sein Tätigkeitsumfang festgelegt. Unter anderem sei die vorschriftsmäßige Errichtung und der Betrieb der Anlage ungeac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.2022

RS Vwgh 2022/2/24 Ra 2020/05/0231

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §49 Abs3AWG 2002 §49 Abs4AWG 2002 §49 Abs5AWG 2002 §49 Abs6AWG 2002 §63 Abs3WRG 1959 §120
Rechtssatz: Das AWG 2002 enhält keine ausdrücklichen Regelungen zur Abberufung eines Deponieaufsichtsorgans, eine solche wurde jedoch in der bisherigen hg. Judikatur als zulässig erachtet. Der bescheidmäßige Abspruch über die Enthebung einer Person von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2022

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