I. 1 Zur Vorgeschichte wird auf das in dieser abfallwirtschaftsrechtlichen Angelegenheit ergangene Vorerkenntnis VwGH 28.4.2016, Ra 2015/07/0057, verwiesen. Daraus wird Folgendes hervorgehoben: 2 Die revisionswerbende Partei betreibt eine Deponie, die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 4. Dezember 1985 zunächst als Deponie zur Ablagerung von Produktionsschutt bewilligt wurde. 3 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (im Folgenden: LH) vom ... mehr lesen...
I. 1 Der Revisionswerberin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 3. März 1999 gemäß § 29 Abfallwirtschaftsgesetz 1990 (im Folgenden: AWG 1990) die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Bodenaushubdeponie auf näher bezeichneten Grundstücken in der KG N erteilt. Unter Auflagenpunkt II. A) 18. wurde festgelegt, dass die Grundfläche eines Schüttabschnittes des Deponiekörpers zur Hintanhaltung nach... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §48 Abs2b;DeponieV 2008 §47 Abs9;DeponieV 2008 Anh8 Pkt2;
Rechtssatz: § 47 Abs. 9 DeponieV 2008 trifft für Kompartimente, die sich am 1. März 2008 in der Vorbereitungs- oder Ablagerungsphase befinden, nähere Regelungen für eine Anpassung der Sicherstellung gemäß § 48 Abs. 2b AWG 2002. Für derartige Kompartimente sieht diese Verordnungsbestimmung vor, dass die beste... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §48 Abs2b;AWG 2002 §48;DeponieV 2008 §44 Abs1;
Rechtssatz: Die Sicherstellung (§ 44 Abs. 1 DeponieV 2008) ist "zwar zwingend nach den einzelnen Bauabschnitten (Deponieabschnitten) zu berechnen und bescheidmäßig festzustellen; die konkrete Vorschreibung (Auferlegung; z.B. durch die Vorlage eines Bankhaftbriefes) hat aber in der Regel erst dann zu erfolgen, wenn der ... mehr lesen...