Rechtssatz: Die Verordnung 93/259/EWG des Rates vom 1.2.1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft ist mit 1.1.1997 in Kraft getreten. Durch dieses Inkrafttreten ist eine Änderung der Rechtslage insoweit eingetreten, als die gemäß § 35 Abs 1 AWG erforderliche Bewilligung für die Ausfuhr von Abfällen in Form von Polyäthylen nunmehr nicht bewilligungspflichtig ist, da eine Änderung der Rechtslage durch die EG-Verordnun... mehr lesen...
Rechtssatz: Exportiert eine Firma, in welcher der Beschuldigte handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, Abfälle in Form von Kunststoffmahlgut (ursprünglich PET-Flaschen), welches weder vor noch nach der Vermahlung einem Waschvorgang zugeführt worden ist, und zwar im August 1994 eine Menge von 479.709 kg nach Indien und in der Zeit zwischen August und Oktober 1995 eine Menge von 178.591 kg in die Niederlande, ohne daß für diese Ausfuhren eine Bewilligung des Bundesministeriums für Umwelt, Ju... mehr lesen...