Mit Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 7. April 1992 wurde unter Berufung auf § 2 Abs. 10 des O.ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 "festgestellt, daß die chromhaltigen Schlämme sowie der chromhaltige Filterkuchen aus der Gerberei N mit einem Trockensubstanzgehalt von mehr als 5.000 mg Cr/kg TS nicht Abfall im Sinne des O.ö. AWG darstellen und daher nicht geeignet sind, auf einer Hausmülldeponie abgelagert zu werden". In der Begründung: ihres Bescheides wies die Behörde zunächst d... mehr lesen...
Index: L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AWG 1990 §3 Abs1;AWG OÖ 1990 §2 Abs10;AWG OÖ 1990 §2 Abs5;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1991 §2 Z20;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1991 §2 Z21;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1991 §2 Z9;V... mehr lesen...