Entscheidungen zu § 29 Abs. 1a AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/15 2001/07/0084

Die Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Partei brachte im September 1993 und im Juni 1994 beim Landeshauptmann von Kärnten (LH) Anträge auf Erteilung abfallwirtschaftsrechtlicher Bewilligungen gemäß § 29 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG), ein und zwar zur Errichtung und zum Betrieb einer Dörschelofenanlage (DOA) bestehend aus zwei Dörschelöfen, einer Wirbelschichtofenanlage (WSO), einer Batterierecyclinganlage samt Fäll- und Lösestation (sog. "Nassmetallurg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.2001

RS Vwgh 2001/11/15 2001/07/0084

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs1;AWG 1990 §29 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0184 E 15. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Projektmodifikationen, die ausschließlich zur Anpassung des Vorhabens an den Stand der Technik und die geänderten gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen, stellen keine wesentliche Änderung des Projektes dar; damit sollte der Schutz sowohl der öffentlichen In... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/15 98/07/0184

Mit Eingabe vom 19. November 1991 beantragte die mitbeteiligte Partei die Bewilligung für die "Deponie der Eluatklasse IIIb in der KG Schwadorf" auf Teilen der Grundstücke Nr. 1034/1 bis 1034/6 "nach dem Abfallwirtschaftsgesetz" unter Bezugnahme auf die vorgelegten Projektsunterlagen. Nach Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens und Ergänzung des eingereichten Projektes aufgrund fachkundiger Äußerungen der von der Behörde beigezogenen Sachverständigen ordnete der Landeshauptmann... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.07.1999

RS Vwgh 1999/7/15 98/07/0184

Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs1;AWG 1990 §29 Abs1a;
Rechtssatz: Projektmodifikationen, die ausschließlich zur Anpassung des Vorhabens an den Stand der Technik und die geänderten gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen, stellen keine wesentliche Änderung des Projektes dar; damit sollte der Schutz sowohl der öffentlichen Interessen als auch der Betroffenen verbessert werden (Hinweis E 14.5.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.07.1999

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