Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Gemeinde Lannach hat am 19.11.1991 der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg Bericht erstattet, an der Kainachböschung seien verschiedene Müllablagerungen festgestellt worden, wobei sich darunter auch ein Kuvert, adressiert an M. F., befand. Hierauf wurde mit Strafverfügung vom 25.2.199... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatort ist nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend präzisiert, wenn der Ort der nach § 28 Abs 1 lit j (i. V. m. § 25 Abs 1) Stmk Abfallwirtschaftsgesetz verbotenen Ablagerung nur mit "am Ufer Kainach in Hötschdorf" beschrieben ist. Schlagworte Tatort mehr lesen...