Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/26 2006/17/0054

Mit Bescheid des Obmannes der Mitbeteiligten vom 1. Oktober 1993 wurde dem H, welcher Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin im Eigentum der Liegenschaft 2500 Baden, T-Straße 10, ist, gemäß § 23 Abs. 1 und 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0 (im Folgenden: NÖ AWG), die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe wie folgt vorgeschrieben: Abfallwirtschaftsgebühr (Restmüll) S 14.757,03 Abfallwirtschaftsgebühr (Biomüll) S 2.641,19 Abfal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2006

RS Vwgh 2006/9/26 2006/17/0054

Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z1;AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z2;AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27 Abs2;AWG NÖ 1992 §30;EO §150 Abs1;EO §209;EO §216 Abs1 Z2;EO §237;EONov 2000 Art1 Z72 litb;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2003/12/11 2003/07/0118

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft K vom 27. Jänner 2000 wurde der beschwerdeführenden Partei die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Restmüllsplittinganlage auf Grundstück Nr. 513/2, GB 83008 K erteilt. Die belangte Behörde vertrat die Auffassung, bei dieser Restmüllsplittinganlage handle es sich um eine öffentliche Behandlungsanlage im Sinne des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (TAWG) und forderte die beschwerdeführende P... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/14 95/07/0135

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 23 Abs. 3 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990, dazu verpflichtet, binnen drei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides die an die Deponie R. angelieferten Abfallmengen des Jahres 1993 der belangten Behörde in näher bezeichneter Weise bekannt zu geben. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß es in Zusammenhang mit dem Deponietarif betreffend die Deponie R. erforderlich sei, Auskünfte üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1995

RS Vwgh 1995/12/14 95/07/0135

Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol
Norm: AWG Tir 1990 §23 Abs1;AWG Tir 1990 §23 Abs2;AWG Tir 1990 §23 Abs3;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 23 Abs 3 Tir AWG 1990 kann eine Pflicht der Inhaber von öffentlichen Behandlungsanlagen und Deponien zur jederzeitigen Auskunftserteilung und Einsicht in die entsprechenden Geschäftsunterlagen nicht entnommen werden. Die den betroffenen Unternehmen in der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1995

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