Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sie haben es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Aktiengesellschaft zur verantworten, daß die genannte Gesellschaft auf dem Grundstück Nr und Nr , KG , von ca Mitte Juli 1995 bis 11 Oktober 1995 entgegen § 29 Abs 1 Bgld Abfallwirtschaftsgesetz 1993, LBGl Nr 10/1994, eine bewilligungspflichtige Abfallbehandlungsanlage - Anlage zur Vermischun... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Herstellung eines Düngemittels aus Erdschlamm und Carbokalk (als Abfallprodukt einer Zuckerfabrik) sowie Klärschlamm, indem der in Teichen eingetrocknete Erdschlamm und Carbokalk mit Maschinen (Radlader, Raupen) aufgebrochen und mit dem zugeführten Klärschlamm vermischt wird, stellt eine nach § 29 Abs 1 Bgld Abfallwirtschaftsgesetz 1993 bewilligungspflichtige Abfallbehandlungsanlage dar. Schlagworte Abfallbehandlung, Abfallbehandlungsanlage mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten ist, daß die verfahrensgegenständliche Lehmgrube keine bewilligte Abfallbehandlungsanlage ist, und zwar weder eine Deponie noch ein Zwischenlager. Fest steht weiters, daß im vorgeworfenen Tatzeitraum die Lehmgrube ebenso wie die alte Ziegelei nicht dem Bw gehörte, sondern Herrn Ing. XX. Der Bw hatte die Gebäude der Ziegelei sowie die dazugehörigen Manipulationsflächen lediglich gemietet. Den Abbruch des Schlotes, des Tunnelofens und anderer Gebäudeteile sowie die v... mehr lesen...