Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Firma T. GmbH, Erdbewegung-Transporte, XY 114, H., vom 16.02.2007 auf Erteilung der abfallwirtschaftsrechtlichen Bewilligung für eine landwirtschaftliche Geländekorrektur und zur Schüttung von Aushubmaterial der Bodenklasse 3 bis 5 auf den Grundstücken Nr XY und XY, KG B. bei J., gemäß § 37 Abs 3 iVm § 50 Abs 1 und § 43 Abs 1 AWG 2002 versagt. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Gutachten des Amtssachverständigen für Emissionen Sic... mehr lesen...
Rechtssatz: Dass die in die verfahrensgegenständliche Anlage eingebrachten Speisereste bzw Küchenabfälle als Abfall im Sinn des § 2 Abs 1 AWG 2002 zu qualifizieren sind, steht für die Berufungsbehörde außer Zweifel. Es handelt sich dabei um bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entlegen will, womit jedenfalls Z 1 der zitierten Bestimmung zum Tragen kommt. Zudem ist die Behandlung der betreffenden Stoffe als Abfall auch erforderlich, um eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs 3 AWG 2002 a... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Übergangsbestimmung des § 45 Abs.7 AWG in der ursprünglichen Fassung BGBl. 325/1990, besteht eine Genehmigungspflicht für Anlagen gem. § 29 Abs.1 Z6 nur für solche nicht genehmigte Anlagen, mit deren Projektierung oder Bau nach dem 1.7.1990 begonnen wird, oder für solche Änderungen bestehender Anlagen, durch die nach dem 1.7.1990 weitere Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Daraus wird ersichtlich, daß eine Genehmigungspflicht der vorgenommenen Aufschüttung in d... mehr lesen...