Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Böhler über die Beschwerde der 1. Dr. D H-S, D, und des 2. Dr. M R, A, beide vertreten durch RA Dr. Michael Battlogg, Schruns, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 06.12.2016, Zl II-7101-1/2016-28, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge und der angefochtene Bescheid mit... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.12.2017 Norm: AWG 2002 §15 Abs4aAWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §73 Abs1
Rechtssatz: Die Aufschüttung einer schlecht nutzbaren landwirtschaftlich genutzten Fläche mit Bodenaushubmaterial ist nur insoweit zulässig, als dadurch das landwirtschaftliche Nutzungsdefizit der Geländeform (im unbedingt erforderlichen Ausmaß) beseitigt werden kann. Jede darüber hinausgehe... mehr lesen...