IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Frau AA, Adresse 1, ***** Z, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.01.2023, Zl ***, betreffend Übertretung nach dem AWG 2002, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. 2. Die ord... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Aicher über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 01.07.2020, Zl ***, betreffend je eine Übertretung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 und des Bundesluftreinhaltegesetzes, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise und insofern Folge gegeben, als das angefochtene Straferkenntnis in Bezug auf die Anlastung gemä... mehr lesen...