Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 AWG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/29 2000/07/0018

Mit dem vom Verbandsobmann des BM-Verbandes im Einvernehmen mit dem Verbandsobmannstellvertreter erlassenen Bescheid vom 30. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 11 des Burgenländischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 10/1994 (Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993) "als Eigentümer (Inhaber) des im Pflichtbereich liegenden, oben angeführten Grundstückes" verpflichtet, die Sammlung, Beförderung und die Behandlung des auf seinem Grundstück anfallenden Haushalts- und Sperrm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2000

RS Vwgh 2000/6/29 2000/07/0018

Index: L37131 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe BurgenlandL82401 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Burgenland
Norm: AWG Bgld 1993 §11 Abs1;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 Bgld AWG 1994 kennt als Anschlussverpflichteten nicht nur den Grundstückseigentümer, sondern auch für den Fall, dass die im Pflichtbereich gelegenen Grundstücke vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/28 95/07/0137

Mit sechs im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Gemeindevorstandes der Gemeinde Reith bei Seefeld vom 15. März 1995 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 13 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (TAWG) aufgetragen, den in ihren Objekten anfallenden Hausmüll im Sinne des TAWG und der in dessen Durchführung erlassenen Müllabfuhrordnung zu sammeln und zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes diesen Müll am Abholplatz bei ihren Objekten unter Verwendung der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/28 95/07/0137

Mit sechs im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Gemeindevorstandes der Gemeinde Reith bei Seefeld vom 15. März 1995 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 13 Abs. 1 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1990 (TAWG) aufgetragen, den in ihren Objekten anfallenden Hausmüll im Sinne des TAWG und der in dessen Durchführung erlassenen Müllabfuhrordnung zu sammeln und zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes diesen Müll am Abholplatz bei ihren Objekten unter Verwendung der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.1996

RS Vwgh 1996/3/28 95/07/0137

Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: AWG Tir 1990 §11 Abs1 litc;AWG Tir 1990 §11 Abs3;AWG Tir 1990 §14 Abs2 lita;AWG Tir 1990 §14;AWG Tir 1990 §15 Abs2 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Entleerung" findet sich lediglich in den Bestimmungen über die Pflichten der Grundeigentümer bzw der sonst über Hausmüll Verfügungsberechtigten (§ 11 Abs 1 lit c Tir AWG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1996

RS Vwgh 1996/3/28 95/07/0137

Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: AbfallbeseitigungsG Tir §8 Abs3;AWG Tir 1990 §10;AWG Tir 1990 §11 Abs1 lita;AWG Tir 1990 §11 Abs3;AWG Tir 1990 §14;AWG Tir 1990 §15;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Müllbehälter" iSd § 11 Abs 1 lit a Tir AWG 1990 ist alles zu verstehen, was zur Sammlung und Aufbewahrung von Müll dient. Auch transparente Plastiksäcke fallen dahe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.1996

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